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MEIN PRAXISSTART
14.06.2024 / Nr. 49

Geht das auch online? – Den Praxisalltag digital gestalten

Mit dem Einzug vielfältiger Technologien im Gesundheitswesen hat sich auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einiges verändert. Abgesehen von bürokratischen Prozessen sind bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten manch komfortable Services nicht mehr wegzudenken.

Frau mit Headset sitzt am Schreibtisch und redet mit einer anderen Frau auf ihrem Bildschirm
© stock.adobe.com/Valerii Honcharuk

Allen voran die immer populärer werdende Videosprechstunde. Praxen nutzen seit Jahren die Möglichkeit, zur Nachsorge bei einer OP oder bei weiter entfernten Patientinnen und Patienten medizinische Hilfe per Video-Stream anzubieten. Die hierdurch eingesparten zeitlichen und finanziellen Ressourcen kommen der ganzen Praxis zugute. Zur Genehmigung der Videosprechstunde genügt eine einfache Anzeige gegenüber der KVB.

Freie Termine unkompliziert online melden

Auch bei der Vergabe von Terminen an Patientinnen und Patienten sind Online-Dienste hilfreich. So stellt der 116117 Terminservice eine unkomplizierte Möglichkeit dar, freie Termine digital zu melden. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kapazitäten in der Praxis werden voll ausgeschöpft
  • Praktische Anbindung an Praxisverwaltungssoftware je nach Anbieter möglich*
  • Zuschläge je nach Voraussetzungen (z. B. Akuttermine)

Damit steht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten schon heute eine Bandbreite an digitalen Services zur Verfügung, um den Praxisalltag komfortabler und die Behandlung von Patientinnen und Patienten effizienter zu gestalten.

Für weitere Infos und Hintergründe zu Online-Services klicken Sie bitte hier.

*Dies hängt vom jeweiligen PVS ab und muss individuell mit dem Anbieter geklärt werden.

Seminare

Kostenfreie Seminare der KVB

Für eine optimale Vorbereitung zum Start in die eigene Praxis unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit kostenfreien Seminaren.

Mann mit Headset sitzt am Tisch vor seinem Computer und lächelt
© stock.adobe.com/bnenin
Praxisgründung/-übernahme – Vertragsärztliche & -psychotherapeutische Praxis
Mittwoch, 26.06.2024 14:00 bis 19:00 Uhr
Regensburg/ Neutraubling
Mittwoch, 11.09.2024
14:00 bis 19:00 Uhr
Bayreuth
Mittwoch, 23.10.2024
14:00 bis 19:00 Uhr
Augsburg
Praxisgründung/-übernahme – Vertragsarztpraxis
Mittwoch, 24.07.2024
14:00 bis 19:00 Uhr
Nürnberg
Samstag, 21.09.2024
10:00 bis 15:00 Uhr
München
Praxisgründung/-übernahme – Vertragspsychotherapeutische Praxis
Samstag, 22.06.2024
10:00 bis 15:00 Uhr
München
Donnerstag, 10.10.2024
14:00 bis 19:00 Uhr
Nürnberg
Vereinbarkeit von Familie & Beruf – Tipps für die Niederlassung
Mittwoch, 09.10.2024
15:00 bis 18:15 Uhr
Online-Seminar
Wege in die Ambulante Versorgung – Tipps für ärztlich & psychotherapeutisch Tätige
Mittwoch, 03.07.2024
16:00 bis 18:30 Uhr
Online-Seminar

Praxis-Einstieg

Unkomplizierter Einstieg in die (eigene) Praxi KVB sucht Ärztinnen und Ärzte

Der Traum vieler junger Ärztinnen und Ärzte: Eine eigene Praxis. Investitionen und ein gewisses unternehmerisches Risiko können hier jedoch eine Herausforderung darstellen. In Planungsbereichen mit dringendem Nachwuchsbedarf bietet die KVB daher einen sanften Einstieg in die Niederlassung. 

KVB-Eigeneinrichtungen: Was bedeutet das?

Ärztinnen und Ärzte können über dieses Konzept übergangsweise und in Anstellung eine von der KVB geführte Praxis übernehmen. Während der Praxisaufbauphase übernimmt die KVB das unternehmerische Risiko und die vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Miete, Praxispersonal). Nach der Einstiegsphase soll die Praxis mittelfristig als eigene Niederlassung weitergeführt werden. 

Ihre Vorteile

  • Kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
  • Unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
  • Keine hohen Anfangsinvestitionen
freundlich lächelnder Arzt in einem Behandlungszimmer
© stock.adobe.com/Mediteraneo
Hausärztinnen/-ärzte
Wassertrüdingen
Hautärztinnen/-ärzte
Landkreis Regen
HNO-Ärztinnen/-Ärzte
Landkreis Kitzingen
Main-Spessart
Tirschenreuth
Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiater und -psychotherapeutinnen/-therapeuten
Westmittelfranken

Kurz erklärt

Kurz erklärt: Sprechstundenbedarf

Keine Praxis kommt ohne aus – Mit dem Sprechstundenbedarf sind Sie als niedergelassene Ärztin bzw. Arzt bestens ausgerüstet für die tägliche Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten.

Was ist davon umfasst?

Grundsätzlich alle Materialien, die eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt bei mehr als einer Patientin bzw. einem Patienten anwendet sowie Notfallbedarf. Dazu zählen unter anderem zahlreiche Arzneimittel, Desinfektionsmittel, Diagnostika, Impfstoffe, Instrumente, Verbandsmaterial und vieles mehr, was im täglichen Praxisbetrieb benötigt wird.

Hand wird mit Mullbinde verbunden
© stock.adobe.com/DragonImages

Wie beziehe ich meinen Sprechstundenbedarf?

Sie können als niedergelassene Ärztin bzw. Arzt ihre verbrauchten Produkte über den Sprechstundenbedarf bei der AOK Bayern nachbestellen. Die Menge orientiert sich dabei an der Zahl der regelmäßigen Behandlungsfälle bzw. einzelnen Leistungen und am Verbrauch innerhalb eines Quartals.

Wer übernimmt die Kosten dafür?

Die Kosten hierfür trägt die Gesetzliche Krankenversicherung.

Was ist nicht vom Sprechstundenbedarf umfasst?

Zum Beispiel die Grundausstattung zu Beginn einer Niederlassung. Nach drei Monaten kann die erste Ersatzbeschaffung als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Impfstoffe fallen nicht unter diese Regelung – diese sind ab dem ersten Tag der Tätigkeit als Sprechstundenbedarf beziehbar.

FamuLand

Panoramabild mit Bergen im Hintergrund und grüner Wiese im Vordergrund
© stock.adobe.com/JFL Photography

Bis zu € 1000,- Förderung sichern: Jetzt bewerben für FamuLAND

Seit 21. Mai können Sie wieder von einer Förderung Ihrer Famulatur profitieren. Entscheiden Sie sich für eine ländliche Region Bayerns, zum Beispiel in Schwaben, Niederbayern oder der Oberpfalz, sind je nach Ort und Region mindestens € 500,- und bis zu € 1.000,- möglich. Bewerben Sie sich jetzt für FamuLAND und sichern sich den einmaligen Zuschuss!

Neu: Gefördert werden nun auch Famulaturen in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern (hausärztlich) bzw. über 40.000 Einwohnern (fachärztlich). Einzige Voraussetzung dafür ist, dass eine drohende Unterversorgung oder Unterversorgung vorliegt. Ist dies der Fall, sind Famulaturen in den jeweiligen Planungsbereichen und Fachgruppen auch unabhängig von der Einwohnerzahl förderfähig.

Das Bewerbungsformular, verfügbare Plätze und weitere Infos finden Sie hier.

Tipps: 

  • Aktuell gute Chancen in Schwaben, Niederbayern und der Oberpfalz
  • Nur noch wenige freie Plätze in Oberfranken und Mittelfranken
  • Keine Plätze mehr in Oberbayern sowie Wartelistenplätze in Unterfranken

Bitte beachten Sie: Das Bewerbungsformular vom Wintersemester 2023/2024 ist für das Sommersemester 2024 nicht gültig.

Förderungen

Förderregionen in Bayern

Für bestimmte Facharztgruppen und Planungsbereiche hat die KVB Programme mit finanziellen Fördermaßnahmen ausgeschrieben. Dies dient dazu, unterversorgte und drohend unterversorgte Regionen zu stabilisieren. Vielleicht ist auch für Sie etwas dabei? 

Über die nachfolgenden Shortcuts gelangen Sie direkt zu Ihrem passenden Haus- oder Facharztbereich. Dort finden Sie die jeweils aktuell vorhandenen Niederlassungsmöglichkeiten in (drohend) unterversorgten Regionen:

Landschaftsbild mit Feldweg in der Mitte und Pfeil darauf, der zum Horizont zeigt

© stock.adobe.com/Thomas Reimer

Logo KVB-Börse

© KVB/SuB

Jetzt direkt Förderung beantragen

Alle Infos zu Fördermaßnahmen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie online auf der KVB-Website unter "Mitglieder / Praxisführung / Förderungen / Regionale finanzielle Förderungen“:

Förderung beantragen

Nicht fündig geworden? 

Sie möchten gerne eine bereits bestehende Praxis übernehmen? Dann sind Sie in unserer KVB-Börse genau richtig. Hier finden Sie eine Vielzahl an interessanten Angeboten von Praxisabgeberinnen und -abgebern:

Angebote durchstöbern
Weitere Infos zur Quotenregelung in der fachärztlichen Versorgung finden Sie hier:

Weiterbildungsförderung

Aktuell werden noch die letzten Anträge der 1. Ausschreibung 2024 geprüft.

Das nächste Ausschreibungsverfahren startet am 1. Juli und läuft bis zum 2. September 2024. Reichen Sie in diesem Zeitraum Ihren Antrag ein und profitieren Sie von einer Förderung in Höhe von bis zu € 5.400,- pro Monat.

Vertragsärztinnen und -ärzte, BAG und MVZ können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie eine Ärztin bzw. einen Arzt in Weiterbildung aus einer bestimmten Fachgruppe beschäftigen oder dies planen. Möglich ist eine Förderung entweder für ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder für bis zu zwei Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse im selben Förderzeitraum.

Fünf Ärztinnen und Ärzte unterhalten sich angeregt
© adobe.stock.com/RobertKneschke
Grundsätzlich förderfähig sind folgende fachärztliche Weiterbildungen:
  • Augenärztinnen/-ärzte
  • Gynäkologinnen/Gynäkologen
  • Dermatologinnen/Dermatologen
  • HNO-Ärztinnen/-Ärzte (inkl. Fachärztinnen/-ärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie)
  • Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiater
  • Fachärztinnen/-ärzte für Allgemeinchirurgie und Kinderchirurgie
  • Nervenärztinnen/-ärzte
  • Fachärztinnen/-ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Urologinnen/Urologen

Haben Sie Fragen? 

Gerne können Sie direkt mit unseren Beratungscentern einen persönlichen Termin vereinbaren. Das passende Beratungscenter in Ihrer Region finden Sie hier:
Zur Übersichtsseite Ihrer KVB vor Ort

Danke für Ihr Interesse!
Ihre KVB

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Dr. Christian Pfeiffer
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Peter Heinz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Claudia Ritter-Rupp

2. stv. Vorsitzende des Vorstande

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