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15.09.2026 / Nr. 59

Praxisvertretung – Gut vorbereitet bei Abwesenheit

Urlaub, Elternzeit, Fortbildung oder Krankheit: Auch als niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt kann man nicht immer selbst in der Praxis sein. Eine Praxisvertretung schafft hier Spielraum. Doch wann ist sie möglich und was gilt es zu beachten?

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Grundsätzlich müssen Ärztinnen und Ärzte ihre vertragsärztliche Tätigkeit persönlich ausüben. In bestimmten Fällen können sie sich jedoch vertreten lassen.

Praxisvertretung – das gilt

  • Die Vertretung ist ab dem ersten Tag der Abwesenheit erforderlich.
  • Die Vertretung arbeitet in der Praxis der abwesenden Ärztin bzw. des abwesenden Arztes.
  • Sie übernimmt die vertragsärztliche Tätigkeit an deren bzw. dessen Stelle und im Namen der Praxis.
  • Die Leistungen werden unter der LANR und BSNR der vertretenen Person erbracht.

Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?

Ob eine vorherige Genehmigung der KVB erforderlich ist, hängt vor allem von Grund und Dauer der Abwesenheit ab. Zu den klassischen in der Regel genehmigungsfreien Vertretungsgründen gehören beispielsweise Urlaub, Fortbildung, Entbindung, Wehrübung oder Krankheit. Für diese Gründe ist eine Vertretung bis zu drei Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten genehmigungsfrei. Im Zusammenhang mit einer Entbindung kann die Vertretung bis zu zwölf Monate genehmigungsfrei sein.

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WICHTIG
 Genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch meldefrei. Dauert die Abwesenheit länger als eine Woche, ist es notwendig, die KVB ab dem 8. Tag über die Abwesenheit, den Vertretungsgrund und die vertretende Person zu informieren. Die Meldung können Sie einfach über das Mitgliederportal Meine KVB einreichen.
Eine Genehmigung der KVB ist erforderlich, wenn die Vertretung länger dauert, der genehmigungsfreie Zeitraum überschritten wird oder eine andere Konstellation vorliegt, die eine Genehmigung nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV erfordert.

 TIPP  Den Antrag auf Vertretergenehmigung sollten Sie möglichst mindestens einen Monat vor Beginn der geplanten Vertretung stellen.

Wer darf mich vertreten?

Die vertretende Ärztin bzw. der vertretende Arzt muss grundsätzlich

  • über Approbation und abgeschlossene Weiterbildung verfügen bzw. bereits an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen,
  • dem gleichen Fachgebiet angehören,
  • persönlich geeignet sein und
  • die für bestimmte Leistungen erforderlichen zusätzlichen Qualifikationen besitzen.

Die Vertretung darf nur Leistungen erbringen, für die sie selbst qualifiziert ist und die nach den Vorgaben des EBM zulässig sind. Nicht qualifikationsgerecht erbrachte Leistungen sind nicht vergütungsfähig.

 WICHTIG  Bitte prüfen Sie auch die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung Ihrer Vertretung.

Wo finde ich eine Vertretung?

Wer noch kein eigenes Netzwerk aus Kolleginnen und Kollegen hat, kann die KVB-Börse nutzen. Sie bietet eine kostenfreie Vertretervermittlung für verschiedene Fachgruppen in Bayern an.

Dort können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

  • eine Vertretung suchen,
  • selbst eine Vertretung anbieten und
  • Kontaktdaten potenzieller Vertreterinnen und Vertreter finden.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Seite.

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© KVB

3 Fragen an


Christian Emmel

Er kennt die Perspektive der jungen Ärztegeneration aus erster Hand: Christian Emmel steht kurz vor seiner Facharztausbildung und unterstützt gleichzeitig die Suche nach einer Nachfolge für die hausärztliche Praxis seiner Mutter in Bad Hahnbach. Mit seinen Instagram-Videos erreichte er über 650.000 Menschen. Wir haben ihn gefragt, was junge Ärztinnen und Ärzte heute für eine Niederlassung begeistert – und welche Wirkung sein Video hatte.

© Johannes Scholten

Viele junge Ärztinnen und Ärzte wünschen sich heute mehr als nur einen sicheren Arbeitsplatz – sie suchen Sinn, Flexibilität und Lebensqualität. Warum kann eine hausärztliche Praxis in einem Ort wie Bad Hahnbach genau das bieten?

Ich glaube, wir müssen ein bisschen weg von der Vorstellung, dass man sich zwischen Karriere und einem guten Leben entscheiden muss – und dass das gute Leben zwangsläufig in der Großstadt stattfindet. Gerade die Hausarztmedizin bietet viele Möglichkeiten, den Beruf so zu gestalten, wie er zum eigenen Leben passt. Niederlassung heißt heute nicht mehr automatisch: Ich kaufe mit 30 eine Praxis, arbeite 60 Stunden die Woche und komme da bis zur Rente nicht mehr raus. Es gibt Jobsharing, Teilzeit, Gemeinschaftspraxen und weitere Modelle, wie man Verantwortung aufteilen kann.
Auf dem Land kommt noch etwas Entscheidendes dazu: Man begleitet Menschen teilweise über Jahrzehnte, kennt Familien, Lebensgeschichten und das Umfeld. Die Arbeit hat dadurch eine ganz andere Kontinuität. Und nach Feierabend ist man nicht irgendwo am Ende der Welt: Nürnberg und Regensburg sind erreichbar. Gleichzeitig hat man Natur, Vereine, kurze Wege, Kinderbetreuung und ein Umfeld, in dem Menschen sich tatsächlich noch kennen.

Mit deinen Instagram-Videos über die Nachfolgesuche für die Praxis deiner Mutter hast du rund 650.000 Menschen erreicht. Gab es Rückmeldungen, die dir besonders in Erinnerung geblieben sind? Und noch wichtiger: Hat dein Video tatsächlich geholfen, eine Nachfolge zu finden?

Die Videos haben mich ehrlich gesagt ziemlich überrascht. Wir wollten einfach zeigen: Da ist eine gut laufende Praxis, ein tolles Team und eine Ärztin, die gerne in Rente gehen würde. Dass daraus so viele Aufrufe werden, hatten wir nicht erwartet. Besonders hängen geblieben sind mir die vielen Nachrichten von jungen Ärztinnen und Ärzten, die geschrieben haben: „Eigentlich kann ich mir Landmedizin vorstellen – aber ich weiß überhaupt nicht, wie ich da hinkomme.“ Das zeigt für mich: Das Interesse ist durchaus da. Das Wissen, wie man den Weg in die Landmedizin finden kann, fehlt. Und jein: Das Video hat zwar konkrete Interessentinnen und Interessenten erreicht und ein paar Gespräche ausgelöst. Bisher haben alle Interessierten dann doch zurückgezogen – bisher immer wegen ihren Partnerinnen und Partnern, die nicht aufs Land wollten.

Du stehst selbst kurz vor deiner Facharztausbildung und erlebst die Herausforderungen an deine Generation hautnah. Was müsste sich aus deiner Sicht ändern, damit sich mehr junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung auf dem Land entscheiden?

Ich glaube nicht, dass meine Generation grundsätzlich keine Lust auf Niederlassung oder aufs Land hat. Sie hat aber deutlich weniger Lust auf Modelle, bei denen man sich mit Anfang 30 finanziell und beruflich für die nächsten Jahrzehnte festlegt. Zudem muss der Einstieg erleichtert und das Wissen über andere Modelle vergrößert werden. Eine gute Beratung ist dafür essenziell. Wir lernen im Studium sehr viel darüber, wie man Krankheiten behandelt – aber fast nichts darüber, wie eine Niederlassung konkret abläuft. Und zur Landarztmedizin gehört eben auch das Leben außerhalb der Praxis: Kinderbetreuung und Schulen, Arbeitsplätze für Partnerinnen und Partner, Vereine und soziale Strukturen. Genau deshalb müssen Gemeinden, KVen und Politik den Einstieg in ein Leben vor Ort möglichst einfach machen.

Wollen Sie mehr über die Möglichkeiten zur Niederlassung auf dem Land erfahren? Die Beraterinnen und Berater der KVB stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Veranstaltungstipps

Visions-Workshop bei „Level Up – Weiterbildung ohne Nebenwirkung”

„Wie will ich eines Tages leben und arbeiten?“ Eine große Frage, die allein oft schwer zu beantworten ist. Daher laden wir Sie ein, im Visions-Workshop der KVB gemeinsam darüber nachzudenken, Fragen zu stellen und mögliche Perspektiven für Ihre Zukunft zu entwickeln. Erfahrene Ärztinnen und Ärzte sowie KVB-Beraterinnen und -berater aus dem Bereich Praxisführung stehen für Ihr persönliches Coaching bereit und entwickeln mit Ihnen einen „Visionszettel“ für Ihre berufliche Zukunft.

Der Workshop findet im Rahmen der Veranstaltung  „Level Up – Weiterbildung ohne Nebenwirkungen“ bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 14. November 2026 statt. Das kostenfreie Event in München bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus Vorträgen, Workshops sowie Beratungs- und Informationsmöglichkeiten.

Interesse? Tragen Sie sich jetzt auf die Interessentenliste der Veranstaltung ein, um die Anmeldung nicht zu verpassen

© BLÄK

 NEU  Gruppenmentoring speziell für ÄiW Allgemeinmedizin

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) Allgemeinmedizin können den Visions-Workshop auch im Rahmen des neuen Gruppenmentoring „Dein Start in die Praxis“ buchen. Voraussetzung ist die Einschreibung beim Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (KWAB) als Anbieter des Mentorings.

Termine:

  • Augsburg, 14. Oktober 2026
  • München, 21. Oktober 2026
  • Geplant: Würzburg, 18. November 2026

Seminare

Kostenfreie Seminare der KVB

Für eine optimale Vorbereitung zum Start in die eigene Praxis unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit kostenfreien Seminaren.

Mann mit Headset sitzt am Tisch vor seinem Computer und lächelt
© stock.adobe.com/bnenin
Praxisgründung – die IT ist das Herz der Praxis
Dienstag, 20.10.2026
10:00 bis 13:00 Uhr
Online-Seminar
Praxisübernahme – auch an die IT gedacht?
Mittwoch, 11.11.2026
15:00 bis 18:00 Uhr
Online-Seminar
Wege in die ambulante Versorgung – Tipps für ärztlich und psychotherapeutisch Tätige
Mittwoch, 23.09.2026
16:00 bis 18:30 Uhr
Online-Seminar
Praxisgründung/-übernahme – Vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxis
Mittwoch, 11.11.2026
14:00 bis 19:00 Uhr
Regensburg
Mittwoch, 11.11.2026
14:00 bis 19:00 Uhr
Würzburg
Praxisgründung/-übernahme – Vertragsarztpraxis
Mittwoch, 25.11.2026
14:00 bis 19:00 Uhr
München
Praxisgründung/-übernahme – Vertragspsychotherapeutische Praxis
Donnerstag, 08.10.2026
14:00 bis 19:00 Uhr
Nürnberg
Vereinbarkeit von Familie & Beruf – Tipps für die Niederlassung
Mittwoch, 25.11.2026
15:00 bis 18:15 Uhr
Online-Seminar
Anstellung – Basics für ärztlich & psychotherapeutisch Tätige
Donnerstag, 22.10.2026
16:00 bis 19:15 Uhr
Online-Seminar

Praxis-Einstieg

KVB sucht Ärztinnen und Ärzte: sanfter Einstieg in die (eigene) Praxis

Sie denken darüber nach, eine eigene Praxis zu übernehmen, sind aber noch unschlüssig? Nutzen Sie das Angebot der KVB-Eigeneinrichtungen! Über dieses Konzept können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise und in Anstellung in einer von der KVB geführten Praxis arbeiten. Während der Praxisaufbauphase trägt die KVB das unternehmerische Risiko und die vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Miete, Praxispersonal). Nach der Einstiegsphase soll die Praxis mittelfristig als eigene Niederlassung weitergeführt werden.

Ihre Vorteile
  • Keine hohen Anfangsinvestitionen
  • Kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
  • Unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
© stock.adobe.com/Halfpoint

Hier können Sie eine eigene Praxis übernehmen

Hausärztinnen/-ärzte
Wassertrüdingen
Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte
Landkreis Cham
Landkreis Dingolfing-Landau
HNO-Ärztinnen/-Ärzte
Landkreis Haßberge
Landkreis Kitzingen
Landkreis Tirschenreuth
Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiater und -psychotherapeutinnen/-therapeuten
Westmittelfranken

Förderungen

Förderregionen in Bayern

Für bestimmte Facharztgruppen und Planungsbereiche hat die KVB Programme mit finanziellen Fördermaßnahmen ausgeschrieben. Dies dient dazu, unterversorgte und drohend unterversorgte Regionen zu stabilisieren. Vielleicht ist auch für Sie etwas dabei? 

Über die nachfolgenden Shortcuts gelangen Sie direkt zu Ihrem passenden Haus- oder Facharztbereich. Dort finden Sie die jeweils aktuell vorhandenen Niederlassungsmöglichkeiten in (drohend) unterversorgten Regionen:

Ein langer Feldweg vor Bergkulisse führt Richtung Horizont

© stock.adobe.com/Thomas Reimer

Jetzt direkt Förderung beantragen

Alle Infos zu Fördermaßnahmen und die entsprechenden Antragsformulare stehen Ihnen online auf der KVB-Website unter Mitglieder / Praxisführung / Förderungen / Regionale finanzielle Förderungen“ zur Verfügung.

Förderung beantragen
Logo KVB-Börse
© KVB

Nicht fündig geworden? 

Sie möchten gerne eine bereits bestehende Praxis übernehmen? Dann sind Sie in unserer KVB-Börse genau richtig. Hier können Sie eine Vielzahl interessanter Angebote von Praxisabgeberinnen und -abgebern entdecken.

Angebote durchstöbern
Weitere Infos zur Quotenregelung in der fachärztlichen Versorgung finden Sie hier:

-NEU- Mindestquotenförderung für Rheumatologie, Neurologie und Psychiatrie

Die KVB fördert ab sofort Niederlassungen und Anstellungen für die Fachrichtungen Rheumatologie, Neurologie und Psychiatrie in Regionen, in denen die festgelegten Mindestquoten für diese Fachrichtungen innerhalb der jeweiligen Arztgruppen (Fachinternisten, Nervenärzte) unterschritten werden. 

Hintergrund: Auch wenn eine Arztgruppe rechnerisch ausreichend besetzt ist, können einzelne Fachrichtungen innerhalb dieser Arztgruppe unterrepräsentiert sein oder fehlen. Diese Lücke soll mit der neuen Mindestquotenförderung geschlossen werden – für eine bedarfsgerechte und ausgewogene fachärztliche Versorgung.

Förderhöhe:
  • Niederlassung: einmalig 72.000 Euro
  • Anstellung: 4.800 Euro pro Quartal für zwei Jahre sowie einmalig bis zu 18.000 Euro
Zu den derzeit ausgewiesenen Förderregionen gehören unter anderem:
  • Rheumatologie: Raumordnungsregionen Donau-Iller und Westmittelfranken
  • Neurologie: Landkreis Dingolfing-Landau
  • Psychiatrie: Stadt und Landkreis Coburg, Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie die Landkreise Kronach, Tirschenreuth und Neumarkt i.d.OPf.
Kennen Sie schon unseren
KVB-Podcast „Gesundheitsarena“?

In der aktuellen Podcast-Folge werfen wir einen Blick auf die Potenziale und Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin. Der Nürnberger Allgemeinmediziner Dr. Nicolas Kahl schildert u. a., wie er KI in seiner Arztpraxis einsetzt. Prof. Dr. Jeanne Rubner, Wissenschafts-Kommunikatorin an der TU München, berichtet außerdem von ersten Erkenntnissen aus dem Forschungs-Projekt „2036 – Gesund mit KI“. 

🎧Jetzt reinhören!
 
Screenshot von einem Instagram-Post zur Förderung "Praktisches JA"
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Gerne können Sie direkt mit unseren Beratungscentern einen persönlichen Termin vereinbaren. Das passende Beratungscenter in Ihrer Region finden Sie hier:
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Vertretungsberechtigt:
Dr. Christian Pfeiffer
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Peter Heinz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Claudia Ritter-Rupp

2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

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